Nr. 022-3/06
Als einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Arztberufes hat die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz die Vorschläge von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zur Flexibilisierung des Vertragsarztrechtes bezeichnet. Der rechtliche Rahmen, in dem Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf ausüben, sei oftmals zu eng und erschwere manchem Berufsanfänger den Schritt in die ärztliche Praxis. „Auch aus Gründen einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf begrüße ich ausdrücklich die aktuellen Vorschläge aus Berlin, Ärztinnen und Ärzten die Chance zu geben, ihren Beruf auch in Teilzeit oder als Angestellte in einer Arztpraxis ausüben zu können“ , so Malu Dreyer. Das Bundesgesundheitsministerium plant, das Vertragsarztrecht zu flexibilisieren, um so bisher sehr starre Regeln entsprechend den Bedürfnissen der Medizinerinnen und Mediziner mit dem Ziel einer besseren Patientenversorgung zu reformieren. So soll es zukünftig sehr viel einfacher möglich sein, in einer Arztpraxis mit angestellten Ärztinnen und Ärzten zu arbeiten, die dann auch eine Teilzeitbeschäftigung wählen können. Das komme vor allem der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum zugute, sagte Malu Dreyer.
„Nicht jeder junge Mediziner oder jede junge Medizinerin will schon zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn das komplette betriebswirtschaftliche Risiko einer eigenen Praxis übernehmen. Daher kommt es gerade den Bedürfnissen der jungen Ärztinnen und Ärzte entgegen, wenn hier die entsprechenden Möglichkeiten auch für eine Berufsausübung im Angestelltenverhältnis geschaffen werden“, sagte die Ministerin. Aus ihrer Sicht gibt es weitere Bestimmungen im Vertragsarztrecht, die die Berufsausübung für Medizinerinnen und Mediziner unnötig beschränken. Nach geltendem Recht darf ein Arzt oder eine Ärztin, der oder die älter als 55 Jahre alt ist, nicht mehr vom Krankenhaus in die ambulante Versorgung wechseln. Diese Regelung sei aus ihrer Sicht überflüssig und sollte deshalb ersatzlos gestrichen werden.
Als weiteres Hemmnis im heutigen Vertragsarztrecht sieht die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin die zum Teil strikte Trennung zwischen einer Berufsausübung in der ambulanten Praxis und im Krankenhaus. „Ich würde es sehr begrüßen, wenn auch hier die Schranken fielen und es den Ärztinnen und Ärzten zukünftig erlaubt wäre, ihren Beruf im Krankenhaus und in einer ärztlichen Praxis auszuüben. Bisher sei es nicht möglich, gleichzeitig Angestellter in einem Krankenhaus und in einer niedergelassenen Praxis zu sein.
Mit Blick auf die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung betonte die Ministerin, dass es zur Steigerung der Attraktivität des Arztberufes neben der angesprochenen Flexibilisierung des Vertragsarztrechtes auch zu einer Reform des Vergütungssystems im ambulanten Sektor kommen müsse. Mittelfristig sei ein neues Vergütungssystem für die Praxen dringend erforderlich, das transparent, verlässlich und unbürokratisch sein und zu auskömmlichen Honoraren führen müsse, so Malu Dreyer. „Gerade angesichts knapper Mittel haben die Ärztinnen und Ärzte das Recht auf Transparenz, Verteilungsgerechtigkeit und auskömmliche Bezahlung ihrer Leistungen. Daran fehlt es derzeit vor allem im ambulanten Sektor“, erklärte Malu Dreyer.