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Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes bestätigt Verbot der Baumesse in Bad Dürkheim

In seinem Beschluss vom 5. November 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass eine vom 6. bis 8. November 2020 geplante Baumesse in Bad Dürkheim nach der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 30. Oktober 2020 verboten ist und daher nicht durchgeführt werden kann. Damit hob das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz den stattgebenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz auf.

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