„Wir haben die Weichen gestellt, damit die neue Ausbildung ab dem Schuljahr 2020/2021 umgesetzt werden kann. Die drei Ausbildungsberufe Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege sind in einer neuen modernen Ausbildung zusammengefasst, die den vielfältigen pflegerischen Aufgaben der heutigen Zeit gerecht wird. Mit dem heutigen Gesetzentwurf schaffen wir auch bei den Schulen die rechtlichen Grundlagen, die dafür notwendig sind“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.
„Wir brauchen gutes Personal und wir brauchen mehr Personal. Deshalb ist die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes ein zentrales Vorhaben der Landesregierung. Wir legen jetzt die Grundlagen dafür, dass wir auch in Zukunft genügend hochqualifiziertes Personal für den Pflegebereich auszubilden“, betonte Arbeits- und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Der Gesetzentwurf, der jetzt an den Landtag weitergegeben wird, regelt den Übergang der bisherigen Krankenpflege- und Altenpflegeschulen in die neue Schulform Pflegeschule. Diese sollen, sofern sie nicht Teil einer öffentlichen berufsbildenden Schule sind, als Bildungseinrichtungen eigener Art geführt werden. Darüber hinaus wird die Schulaufsicht der Schulen geregelt sowie die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen, die durch die Vorgaben des Bundesgesetzes vorgesehen sind.
Durch die Einführung des neuen Gesetzes kommen auf die Pflegeschulen in Rheinland-Pfalz umfangreiche Aufgaben zu. Die beteiligten Ministerien für Bildung und für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unterstützen sie deshalb mit dem Projekt „Information, Schulung und Beratung der Pflegeschulen zur Einführung und Umsetzung des Pflegeberufegesetzes“. Dabei erhalten die 78 Pflegeschulen in Rheinland-Pfalz von Oktober 2019 bis Juli 2020 umfassende Beratungen und Schulungen zu den theoretischen und konzeptionellen Grundlagen der neuen Ausbildung. Durchgeführt wird das Schulungs- und Beratungsprojekt durch das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip e.V.).
Damit die neue Ausbildung in den rheinland-pfälzischen Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben einheitlich umgesetzt werden kann, wird auf der Grundlage der Empfehlungen des Bundes ein verbindlicher Lehrplan erarbeitet, der im Entwurf den Schulen zur Verfügung steht.
Im Vorfeld des neuen Gesetzes waren auf Landesebene zahlreiche wichtige Schritte unternommen worden: Die Ausbildungsberufe Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege wurden zu einer einheitlichen Ausbildung zusammengefasst, die Landesverordnung zur Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege ist in Kraft getreten, die Ausbildungsbudgets zur Finanzierung der Pflegeschulen und der Träger der praktischen Ausbildung wurden vereinbart, die für den Aufbau eines Ausgleichsfonds zur Finanzierung der beruflichen Pflegeausbildung zuständige Stelle wurde bestimmt und hat bereits ihre Arbeit aufgenommen. Darüber hinaus sind wichtige Vorarbeiten für die Sicherstellung der vollkommen neu konzipierten praktischen Ausbildung in Angriff genommen und sieben neue Professorenstellen an der Universität Trier und der Hochschule Ludwigshafen zur Einrichtung des grundständigen Pflegestudiums geschaffen worden.
Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler wies aus aktuellem Anlass und im Zusammenhang mit der Rolle der Schulen des Gesundheitswesens ergänzend darauf hin, dass diese auf Grundlage der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung unter Einhaltung gesonderter Hygienevorschriften den Schulbetrieb für die Abschlussklassen ab dem 27. April 2020 wieder aufnehmen können.
Mehr zur generalistischen Pflegeausbildung erfahren Sie unter www.pflegefachkraft.rlp.de <http://www.pflegefachkraft.rlp.de>
Hintergrund:
Das Pflegeberufegesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, geht von einem neuen Pflege- und Berufsverständnis aus, was sich insbesondere im von der Bundesfachkommission entwickelten Rahmencurriculum für die schulische und praktische Ausbildung verdeutlicht. Bei der Ausformulierung des Gesetzes hat der Gesetzgeber auf Bundesebene den Ländern in einigen Bereichen Regelungskompetenz übertragen. Dazu gehört auch die Entwicklung von Lehrplänen auf Landesebene und die Entwicklung schulinterner Curricula, sowie die Ausgestaltung von Kooperationen und die Durchführung der praktischen Ausbildung in geeigneten Einrichtungen.