Informationen zur Beantragung von Weiterbildungsveranstaltungen
Eine Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Bildungsfreistellungsgesetzes (§ 7 ff).
- Es muss sich um berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildungen oder deren Verbindung handeln.
- Die Veranstaltung muss mindestens drei Tage (in Block- oder Intervallform) und mindestens vier Unterrichtsstunden vor 19.00 Uhr und durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden je Tag umfassen.
- Die organisatorische und fachlich-pädagogische Durchführung unterliegt der Verantwortung des Antragstellers. Dieser plant, organisiert und realisiert die Veranstaltung selbst.
- Die Veranstaltung muss offen zugänglich sein. Die Ausschreibung muss veröffentlicht werden.
- Die Teilnahme an der Veranstaltung darf nicht von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Partei, Gewerkschaft, sonstigen Vereinigung oder Institution abhängig sein. Zielgruppenspezifische Angebote, beispielsweise für spezielle Berufsgruppen sind möglich.
- Die Teilnahme an der Veranstaltung muss freiwillig erfolgen.
Die Anerkennung kann wie für eine Einzelveranstaltung oder für einen Veranstaltungstyp für die Dauer von zwei Jahren erfolgen.
Die Einzelanerkennung einer Veranstaltung erfolgt, wenn
- dies seitens des Veranstalters beantragt wird,
- sich der Veranstaltungszeitrazm über mehrerer Kalenderjahre erstreckt und
- sie nur "einmalig" veranstaltet wird (z.B. Jahrestagung, Kongress, Studienfahrt).
Eine typenanerkannte Veranstaltung kann innerhalb von zwei Jahren ab dem ersten Veranstaltungstag beliebig häufig wiederholt werden, wenn
- der Titel unverändert bleibt. Geringfügige Aktualisierungen im Titel sind möglich, beispielsweise bei EDV-Seminaren im Hinblick auf die behandelte Software oder bei gesellschaftspolitscher Weiterbildung im Hinblick auf tagespolitische Ereignisse.
- Die Inhalte müssen im Wesentlichen gleich sein. Innerhalb des anerkannten Gesamtthemas dürfen nicht mehr als 20 Prozent der Unterrichtsinhalte laut Seminarplan geändert werden.
- Die Dauer muss im Wesentlichen gleich sein. Die Abweichung bei der Anzahl der Veranstaltungstage darf einen Tag nicht überschreiten Für Maßnahmen, die zehn oder mehr Tage dauern, darf die Abweichung zwei Tage umfassen.
- Die gleichbleibende Qualifikation der Lehrkräfte mzss gewährleistet sein.
- Die letzte Veranstaltung muss innerhalb des Anerkennungszeitraums beendet sein.
- Zur Erneuerung einer Typenanerkennung ist die fristgerechte Antrgasstellung mit aktualisierten Unterlagen erforderlich.
Die Anerkennung einer Veranstaltung als Maßnahme der Bildungsfreistellung ist durch den Veranstalter in der Regel drei Monate vor Beginn unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks bei der für die Bildungsfreistellung zuständigen Stelle zu beantragen.
- Für jede Veranstaltung und für jeden Veranstaltungstyp muss ein Antragsvordruck verwendet werden
- Anlage Rheinland-Pfalz zum Antrag auf Anerkennung
- bei erstmaliger Antragsstellung des Veranstalters ist der Vordruck Angaben zum Veranstalter auszufüllen
- ausführliches Programm, aus dem die Bildungsinhalte und -zeiten ersichtlich sind
- Nachweise über die öffentliche Ankündigung der Veranstaltung
- ggf. Nachweise über bereits erfolgte Anerkennungen in anderen Bundländern
- Checkliste
Das Antragsformular inklusive aller benötigten Unterlagen kann unterschrieben postalisch oder per Mail an die für Bildungsfreistellung zuständige Stelle gesendet werden.
Kontakt
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel: 06131 16 -2893 oder -2735
E-Mail: bildungsfreistellung(at)mastd.rlp.de
Das Land Rheinland-Pfalz erhebt keinerlei Gebühren auf Anträge von Anerkennung einer Bildungsveranstaltung.
Veranstalter sind verpflichtet, für jeden anerkannten Veranstaltungstyp einen Berichtsbogen über die Durchführung der Veranstaltung auszufüllen und an die für Bildungsfreistellung zuständige Stelle zu senden.
Sie erhalten eine E-Mail mit Zugangsdaten, die die unmittelbare Eingabe der Berichtsdaten in unsere Datenbank ermöglichen. Für Einzelanerkennung erfolgt die Versendung des Zugangs per Mail automatisch sechs Wochen nach Beendigung der Veranstaltung. Bei Typenanerkennung erfolgt die Versendung des Zugangs jeweils Ende des laufenden Kalenderjahres.
In Abweichung zu dem Regelfall, dass die Anerkennungen von Bildungsfreistellungsveranstaltungen grundsätzlich nur für die Durchführung in Präsenzform ausgesprochen werden, besteht nun die Möglichkeit, die Durchführung von Veranstaltungen auf das Onlineformat zu erweitern.
Dazu ist es notwendig, eine neue Nebenbestimmung in den Anerkennungsbescheid aufzunehmen, die die Onlinedurchführung bis zu einem bestimmten Umfang erlaubt.
Downloads
Für Bildungsfreistellung zuständige Stelle
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel: 06131 16 -2893 oder -2735
E-Mail: bildungsfreistellung(at)mastd.rlp.de