„Das Land Rheinland-Pfalz begrüßt das Familienleistungsgesetz und die damit verbundene Erhöhung des Kindergeldes, will aber erreichen, dass die Erhöhung auch bei besonders bedürftigen Familien ankommt“, so die Ministerin. Deshalb hat das Land Änderungsanträge in den Bundesrat eingebracht, die gewährleisten, dass die Kindergelderhöhung nicht auf Hartz IV-Leistungen und Sozialhilfe angerechnet wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um jeweils 10 Euro von 154 auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro von 154 auf 170 Euro und für alle weiteren Kinder um je 16 Euro von 179 auf 195 Euro monatlich vor. Diese für Familien wichtige Erhöhung des Kindergeldes soll nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV-Leistungen) und die Sozialhilfe angerechnet werden, so dass Bezieherinnen und Bezieher dieser Leistungen faktisch nicht von der Erhöhung profitieren.
„Wir halten das für sozial ungerecht und nicht vertretbar, denn vor allem Kinder aus Familien, die auf Grundsicherung angewiesen sind, brauchen die Unterstützung der Gemeinschaft“, sagte die Ministerin. Rheinland-Pfalz strebt daher eine gesetzliche Regelung an, nach der durch eine Freibetragsregelung die Kindergeld-Erhöhung nicht auf Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet wird. „Das stellt sicher, dass die Erhöhung auch bei denen ankommt, die sie besonders nötig haben“, so Malu Dreyer.
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Bundesrat/Familienleistungsgesetz