Nr. 145-6/08
Frauenministerin Malu Dreyer hat heute in Mainz das neue Faktorverfahren begrüßt, das mit dem Jahressteuergesetz ab 2010 eingeführt wird. Dahinter verbirgt sich ein neues Lohnsteuerverfahren für Eheleute, die beide erwerbstätig sind und unterschiedlich hohe Einkommen erzielen. Das Faktorverfahren ist eine Alternative zur Lohnsteuerklassenkombination III und V und orientiert sich an der individuellen Lohnsteuerbelastung. Es berücksichtigt - wie die Steuerklassen I und IV - bei dem jeweiligen Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden steuermindernden Freibeträge wie Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Kinderfreibeträge und Sonderausgaben-Pauschbeträge.
Durch die Steuerklasse V reduziert sich das Nettoeinkommen verheirateter Frauen und damit auch ihre Lohnersatzansprüche wie beispielsweise Elterngeld und Arbeitslosengeld. Sie führt auch dazu, dass sich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Aufstockung ihrer Arbeitszeit für verheiratete Frauen mit Steuerklasse V oft finanziell nicht lohnt. ?Das Faktorverfahren vermeidet diese negativen Wirkungen und ist damit ein wichtiger Schritt zur Geschlechtergerechtigkeit im Steuerrecht?, sagte die Ministerin.
Wählen Ehepaare mit unterschiedlich hohen Einkommen zukünftig das Faktorverfahren statt der Lohnsteuerklassenkombination III und V, erhält der geringer verdienende Ehegatte ? zu über 90 Prozent ist das die Ehefrau - ein höheres Netto-Einkommen. Das wirke sich auch auf Lohnersatzansprüche aus, die damit leistungsgerecht der Höhe des individuellen versteuerten Einkommens entsprechen, so die Ministerin.
Durch das Faktorverfahren wird anders als bei der Steuerklassenkombination IV und IV die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens bereits beim Lohnsteuerabzug prozentual berücksichtigt. ?Das führt zu einer zielgenauen und gerechten Lohnsteuerverteilung zwischen den Eheleuten?, sagte die Ministerin. Im Faktorverfahren stimmen der Lohnsteuerabzug und die Jahreslohnsteuer weitgehend überein, so dass gegenüber der Steuerklassenkombination IV und IV die monatliche Steuerbelastung des Ehepaares geringer ist. Bislang wurde die Steuerklassenkombination III und V häufig mit der Begründung gewählt, dass damit dem Ehepaar monatlich mehr Geld zur Verfügung stünde. Mit dem Faktorverfahren wird bereits monatlich die zutreffende Steuer ermittelt, so dass es beim Jahresausgleich nur noch zu geringen Steuernachzahlungen beziehungsweise Steuerrückzahlungen kommt.