Deshalb wird Rheinland-Pfalz einen Änderungsantrag zum Entwurf des Familienleistungsgesetzes in den Bundesrat einbringen, der gewährleistet, dass die Kindergelderhöhung nicht auf Hartz IV-Leistungen und Sozialhilfe angerechnet wird. Das hat das Kabinett unter Vorsitz von Ministerpräsident Kurt Beck heute in Mainz beschlossen, wie Sozial- und Familienministerin Malu Dreyer nach der Sitzung mitteilte.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um jeweils 10 Euro von 154 auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro von 154 auf 170 Euro und für alle weiteren Kinder um je 16 Euro von 179 auf 195 Euro monatlich vor. Diese für Familien wichtige Erhöhung des Kindergeldes soll nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV-Leistungen) und die Sozialhilfe angerechnet werden, so dass Bezieherinnen und Bezieher dieser Leistungen faktisch nicht von der Erhöhung profitieren.
„Wir betrachten das als sozial ungerecht, denn vor allem Kinder aus Familien, die auf Grundsicherung angewiesen sind, brauchen die Unterstützung der Gemeinschaft“, sagte die Ministerin. Rheinland-Pfalz strebt daher eine gesetzliche Regelung an, nach der im Rahmen einer Freibetragsregelung die Kindergeld-Erhöhung nicht auf Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet wird. „Das stellt sicher, dass die Erhöhung auch bei denen ankommt, die sie besonders nötig haben“, so Malu Dreyer.
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Kabinett / Kindergelderhöhung