Zur Wahl aufgerufen sind auch Bezieherinnen und Bezieher von Renten aus ihrer früheren Arbeit im Großherzogtum. „Die luxemburgischen Sozialwahlen sind ein besonderes Element der sozialen Demokratie unseres Nachbarlandes und haben für alle jetzigen und ehemals dort Beschäftigten große Bedeutung, denn sie geben ihnen die Möglichkeit, aktiv an Entscheidungen in Unternehmen mitzuwirken,“ sagte die Ministerin. Die Wahlen finden am 12. November 2008 statt. Gewählt werden nach Angaben der Ministerin die Personalausschüsse der Unternehmen und die Mitglieder der Arbeitnehmerkammer für die Dauer von fünf Jahren.
In den Personalausschüssen der Unternehmen werden die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. Die Ausschüsse erarbeiten Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, helfen bei der Lösung von Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, haben bei der Arbeitsorganisation und der Urlaubsplanung mitzubestimmen und sind für Maßnahmen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und der Gleichberechtigung zuständig. Für sie wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten dem Betrieb angehören. Gewählt werden können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit einem Jahr dem Betrieb angehören und entweder luxemburgische Staatsbürger sind oder Bürgerinnen und Bürger aus Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Unter bestimmten Umständen kann für einen Betrieb auch die Briefwahl beim Arbeitsminister beantragt werden. Auch kann die Stimmabgabe vom Ausland aus gestattet werden.
Bei den Wahlen für die Arbeitnehmerkammer geht es nicht um die Vertretung im Betrieb, sondern um die Interessenvertretung der luxemburgischen Beschäftigten in der Sozial- und Wirtschaftspolitik. Die Arbeitnehmerkammer hat drei Hauptaufgaben: Sie gibt Gutachten zu Gesetzentwürfen im Wirtschafts- und Sozialbereich ab und kann selbst Vorschläge machen. Außerdem benennt sie die Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsräten der Sozialversicherungen, und sie ist im Bereich der Arbeitnehmerfortbildung tätig. Die Wahl für die Arbeitnehmerkammer findet nicht im Betrieb, sondern ausschließlich per Briefwahl statt. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Rentnerinnen und Rentner mit Beschäftigungsbezug zum Großherzogtum.
|
Sozialwahlen in Luxemburg