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Bätzing-Lichtenthäler/Hutmacher: Stärkung der Pflege im Krankenhaus durch Personaluntergrenzen

Die Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ hat nun ihre Ergebnisse vorgelegt und die ersten Schritte hin zu einer Festlegung von Personaluntergrenzen beschlossen. „Wir begrüßen die Ergebnisse der Kommission“, sagten Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Frank Hutmacher, Landesfachbereichsleiter Fachbereich Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen bei ver.di.

„Die Festlegung von Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen ist ein erster wichtiger Schritt, um Patientensicherheit zu gewährleisten und die Arbeitssituation der Beschäftigten in der Krankenpflege abzusichern“, betonte Bätzing-Lichtenthäler. Hutmacher ergänzte: „Personaluntergrenzen müssen für alle Bereiche der Pflege gelten. Die Beschäftigten stehen unter hohem Druck, hier müssen wir schnell und allumfassend handeln, um so, möglichst bald, die große Lösung für die Menschen zu finden, welche ein klares Signal der Entlastung sendet und den Menschen mehr Lebensqualität gibt.“ Für die Einsetzung der Kommission hatte sich Rheinland-Pfalz im Rahmen der Krankenhausstrukturreform eingesetzt.

Bundesgesundheitsministerium, Koalitionsfraktionen und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen Personaluntergrenzen für die Pflege in Krankenhausabteilungen in den Bereichen festlegt, in denen es aufgrund der Patientensicherheit besonders notwendig ist. Dazu zählen beispielsweise die Personalsituation auf Intensivstationen sowie die Besetzung von Nachtdiensten. Die Vereinbarung soll bis 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksam werden. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung der Selbstverwaltung getroffen sein, wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen.  

„Aus der jeweiligen Patientenbelegung einer Krankenhausabteilung werden sich allerdings unterschiedliche Pflegebedarfe ergeben, die mit der Festlegung von Personaluntergrenzen noch nicht erfasst werden. Daher kann die Festlegung von Personaluntergrenzen aus unserer Sicht nur ein erster Schritt sein. In einem zweiten Schritt ist es notwendig, ein System der Pflegebedarfsplanung und -erfassung zu erarbeiten, das den tatsächlichen Pflegebedarf abbildet“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Krankenhäuser werden finanziell seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt, um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können. Nach den Ergebnissen der Expertenkommission soll der Pflegezuschlag zudem ab 2019 um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen.

Damit in den Krankenhäusern ausreichend gut qualifiziertes Personal vorhanden ist, müssten die Ausbildungsanstrengungen weiter erhöht werden, resümierte die Ministerin. Dazu werde das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium gemeinsam mit allen Akteuren des Gesundheitswesens und der Pflege in diesem Jahr den Ausbildungsstättenplan fortschreiben. Ebenfalls seien die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter für die Ausbildung auf Station angemessen freizustellen und nicht auf den Personalschlüssel anzurechnen.

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