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Wohn-Pflege-Gemeinschaft Gau-Algesheim (Mainz-Bingen)

In der Wohn-Pflege-Gemeinschaft direkt am Marktplatz in Gau-Algesheim können bis zu acht Menschen mit Demenz wohnen und werden von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Die Bewohnerinnen und Bewohner mieten dort ihre eigenen Zimmer, in die sie sich zurückziehen können und schlafen. Das durch eine Alltagsbegleitung unterstützte Gemeinschaftsleben spielt sich in der Gemeinschaftsküche ab, Bäder werden gemeinsam benutzt.

Da der Pflegedienst als Träger die Verantwortung für die Organisation der Gesamtversorgung übernimmt, gelten die entsprechenden Vorschriften und Schutzregelungen des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe. Dazu gehört neben der Wahlfreiheit von Pflege- und Unterstützungsleistungen auch deren Abstimmung und Organisation sowie die Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner am Leben in der Gemeinde durch entsprechende Angebote zu fördern. Die zentrale Lage im Zentrum der Stadt erleichtert den Kontakt zu Angehörigen und Freunden sowie zu Vereinen und Kirchengemeinden.

Eckdaten
  • Gruppenwohnung mit ca. 280 m²
  • Acht private Zimmer
  • Zielgruppe: Menschen mit Demenz
  • Umbau im Bestand
  • Bezug August 2014
  • Förderung: ISB-Darlehen Wohngruppen Rheinland-Pfalz
Förderung

Programm „Förderung von Wohngruppen“: Das Land unterstützte den Umbau durch ein Darlehen von rund 280.000 Euro im Rahmen des Programms „Förderung von Wohngruppen“ über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), welches in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium und dem Sozialministerium des Landes entwickelt wurde. Zu den Förderbedingungen zählen Einkommens- und Mietpreisgrenzen, die jedoch höher liegen als im sozialen Wohnungsbau für konventionelle Wohnungen. Die Darlehen in der sozialen Wohnraumförderung können durch ihre nachrangige Absicherung ähnlich wie eine Bürgschaft wirken und können so den Eigenkapitalbedarf für die Verwirklichung eines Bauprojekts senken.

Zusatzdarlehen für Abriss und Aufzug: Neben einem flächenbezogenen Grunddarlehen für die Wohn- und Gemeinschaftsfläche der Wohngruppe gewährte die ISB Zusatzdarlehen von 15.800 Euro für einen Teilabriss. Das Programm sieht hierfür eine Förderung in Höhe der nachgewiesen Abrisskosten bis maximal 15.800 Euro vor. Auch für den Einbau eines Aufzugs wurde ein Zusatzdarlehen von 25.000 Euro vergeben. Möglich ist in diesem Fall eine Förderung von 4000 Euro je Bewohnerplatz, pro Aufzug höchstens 25.000 Euro.

Darüber hinaus konnte ein Zusatzdarlehen über 25.000 Euro wegen Zuordnung der Gemeinde Gau-Algesheim in die Mietenstufe vier bewilligt werden. Pro Quadratmeter förderungsfähiger Wohnfläche kann ein Betrag von 100 Euro, höchstens jedoch 25.000 Euro je Wohngruppe, gewährt werden.

Aktueller Hinweis: Zum Januar 2016 wurde die Soziale Wohnraumförderung weiterentwickelt. Hier eine Übersicht der einschlägigen Neuerungen.

Kontext

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