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Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)

Ältere Frau im Garten

© Otto Durst - Fotolia.com

Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) ist am 1. Januar 2010 an die Stelle des alten Heimgesetzes des Bundes getreten. Mit dem Landesgesetz über die Weiterentwicklung von Wohnformen und die Stärkung der Teilhabe fand eine Überarbeitung statt. In der veränderten Form gilt es seit dem 1. März 2016. Es will mit seinen Regelungen die Qualität der Einrichtungen für ältere Menschen und für volljährige Menschen mit Behinderungen und volljährige pflegebedürftige Menschen fördern und kleinräumige, selbstbestimmte gemeinschaftliche Wohnformen unterstützen.

Ziel des LWTG ist es, älteren, pflegebedürftigen Menschen und volljährigen Menschen mit Behinderungen eine ihren individuellen Wünschen entsprechende Wohnform mit einem Höchstmaß an Privatsphäre zu ermöglichen.

Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf sollen ihrem Wunsch entsprechend so lang wie möglich selbstbestimmt leben und am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.

Das LWTG unterscheidet zwischen Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Einrichtungen mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung und fordert für diese,

  • dass sich die Einrichtungen in und für ihr Wohnumfeld öffnen,
  • dass Bewohnerinnen und Bewohner Zugang zum Leben in de Gesellschaft haben,
  • dass die Bürgerinnen und Bürger des Wohnquartiers an den Angeboten der Einrichtung teilnehmen können.

Landesgesetz über die Weiterentwicklung von Wohnformen und die Stärkung der Teilhabe

Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) wurde im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation durch die AGP Sozialforschung im Forschungs- und Innovationsverbund FIVE e. V. an der Evangelischen Hochschule Freiburg unter der Leitung von Professor Dr. Thomas Klie überprüft.

Aufgrund dieser Überprüfung und den Erfahrungen aus der Umsetzung des Gesetzes erfolgten durch das Landesgesetz über die Weiterentwicklung von Wohnformen und Stärkung der Teilhabe Spezifizierungen bei den Einrichtungen mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung, bei der Beratungs- und Prüftätigkeit der Beratungs- und Prüfbehörden nach dem LWTG und dem Einsatz von Pflege- und Betreuungskräften in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für pflegebedürftige volljährige Menschen.

Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe

Wenn ältere, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen ihre Rechte und Interessen nicht oder nicht mehr ausreichend selbst vertreten können, ist die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG die zuständige Ansprechpartnerin. Sie ist angesiedelt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Die Beratungs- und Prüfbehörde berät

  • Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung, deren Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer, die Bewohnerbeiräte, Angehörigenbeiräte, Bewohnerfürsprecher/innen und Beauftragte für die Belange von Frauen über ihre Rechte und Pflichten
  • Personen mit berechtigtem Interesse an Einrichtungen, betreuten Wohngruppen oder anderen Einrichtungen mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung
  • die Träger von Einrichtungen über deren Rechte und Pflichten
  • Einrichtungen bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege, teilhabe- und anderen Unterstützungsleistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
  • Träger und Personen, die Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Einrichtungen mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung errichten oder betreiben, oder dieses beabsichtigen.
  • Zum anderen geht sie eingehenden Beschwerden, die Einrichtungen und nicht selbst organisierte Wohnformen betreffen, nach.


Weitere Informationen über die Arbeit der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG und die regionalen Zuständigkeiten der Dienststellen in Koblenz, Mainz, Landau und Trier finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. Im Sozialportal finden Sie Informationen über Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für volljährige Menschen mit Behinderung (Wohnangebote, Pflegestützpunkte, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Gebärdensprachendolmetscher, etc.).

Aktuelle Informationen

Informationen zum Umgang mit Hitze für Pflegeeinrichtungen

Informationen zum Umgang mit Hitze für ältere Menschen

Projekt Galinda

Zur Projektbeschreibung und den Dokumenten

Gesetzliche Grundlagen und Informationen

Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)

Landesgesetz über Wohn-Formen und Teilhabe in leichter Sprache

Durchführungsverordnung (LWTGDVO)

Abschlussbericht zur Evaluation des LWTG

Bericht der Landesregierung über die Umsetzung und Auswirkungen zum LWTG

Abschlussbericht zur Evaluation des Beratungsansatzes der Beratungs- und Prüfbehörden nach dem LWTG

Ansprechpartner im Ministerium

Marion Hilden-Ahanda
Referentin
Grundsatzfragen zum Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) und über die LWTG-Verordnung, Projektbetreuung im Rahmen des LWTG
Tel.: 06131 / 16-20 55
E-Mail: Marion.Hilden-Ahanda@mastd.rlp.de

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