Assistenzhundeverordnung
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Teilhabestärkungsgesetz) vom 02. Juni 2021 ist das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz –BGG) um Regelungen zu Assistenzhunden ergänzt worden (Zutrittsrechte, Ausbildung und Prüfung usw.). Hintergrund war, dass es bislang keine ausdrücklichen gesetzlichen Vorschriften gab, die die Begleitung von Menschen mit Behinderungen durch Assistenzhunde oder Blindenführhunde zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen regeln.
Die entsprechende AHundV vom 19. Dezember 2022 trat nunmehr zum 01. März 2023 in Kraft.
Die Anerkennung wird befristet ausgestellt und bleibt gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat.
Sofern sich der Erstwohnsitz des Menschen mit Behinderung in Rheinland-Pfalz befindet oder ein Umzug aus dem Ausland nach Rheinland-Pfalz stattfindet, kann der Antrag für die Anerkennung des Assistenzhundes sowie für die Ausstellung der entsprechenden Ausweisdokumente hier eingereicht werden.
Die Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie in Kürze hier.