Transparenzgesetz
Informationen sind demokratische Grundlagen für eine wirksame Kontrolle staatlichen Handelns.
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Auf einer zentralen Transparenzplattform sind ausgewählte Informationen von allen rheinland-pfälzischen Landesbehörden zu finden. Die Plattform wird nach und nach weiter ausgebaut.